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Frühlingswanderung zu den Adonisröschen
Liebe Wanderfrauen, es ist wieder Adonisröschenzeit! Am Donnerstag, den 1. Mai möchte ich euch zu unserer schon traditionellen Wanderung zu den Adonisröschen einladen. Diese schöne und seltene Pflanze blüht im April / Mai wunderschön an der Oderhängen. Wir wandern vom Bahnhof Schönfließ zum Mühlenfließ und an diesem entlang zu den Oderhängen in Lebus. Dort machen wir an der Oder eine Picknickpause und wer möchte kann den kleinen Adonisröschen-Rundweg um die Hänge mitlaufen. Weiter geht es dann erst ein Stück an der Oder entlang und danach über Feldwege und Wiesen zum kleinen Dorf Mallnow. Dort werden wir schon sehr herzlich mit selbstgebackenem Kuchen und frisch zubereiteter Spargelsuppe erwartet. Beides sehr lecker! Gut gestärkt laufen wir noch den Rundweg durch die Mallnower Oderhänge und können Die Wanderung ist ca. 19 km lang.
Anreise: RE 1 - Richtung Frankfurt (Oder)
Treffpunkt: Fahrkarten!!
Teilnahmegebühr: 23,- Euro Zusätzlich zu den Kosten kommen bei der Hin- u. Rückfahrt noch 3,- Euro pro Richtung, also 6,- Euro gesamt pro Person für den Transfer von und zum Bus dazu.
Bitte meldet euch bis spätestens Mittwoch, den 30. April, 14 Uhr verbindlich * an, wenn ihr mitkommen möchtet. Nach der Anmeldung bekommt ihr eine Anmeldebestätigung.** Viele Grüße. Ich freue mich auf euch! Claudia * mit der Anmeldung wird die Teilnahmegebühr fällig. Kann der Platz im Falle einer Absage an eine andere Teilnehmerin weitergegeben werden, entfällt die Gebühr selbstverständlich. Hinweis: Mit der Anmeldung nimmt die Teilnehmerin zur Kenntnis und stimmt gleichzeitig zu, dass sie über die Veranstalterin Marmotte Wanderreisen, Claudia Hoffmann nicht unfallversichert ist. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko der Teilnehmerin. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Schäden (sowohl materieller als auch immaterieller Art) aufgrund von Unfällen, sonstigen Schadensereignissen oder Unregelmäßigkeiten, die sich im Rahmen der Wanderung ergeben, sofern diese nicht auf grob fahrlässige und vorsätzliche Handlungen der Wanderleiterin zurückzuführen sind.
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