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Von Altranft zum Baasee und nach Bad Freienwalde
Liebe Wanderfrauen, am nächsten Sonntag, den 24. Februar 2019 möchte ich euch herzlich zur nächsten Tageswanderung im Berliner Umland einladen! Wir wandern durch die schöne Hügellandschaft von Bad Freienwalde, für mich nach wie Von Altranft aus laufen wir erstmal zurück Richtung Bad Freienwalde und dann etwas Da wir den See erst nach ca. 11,5 km erreichen, werden wir zwischendurch eine kleine Picknickpause machen. Nehmt euch also entsprechend Proviant und ausreichend Getränke mit. Vom Baasee laufen wir dann gut gestärkt weiter zum Bahnhof nach Bad Freienwalde. Die Wanderung ist ca. 19 km lang.
Anreise: RE 3 - Richtung Stralsund Rückfahrt voraussichtlich 16:18 Uhr ab Bad Freienwalde (Ankunft in Berlin ca. 1 1/4 h später)
Treffpunkt: Wir fahren mit Brandenburgtickets. Die Fahrtkosten werden wir unter den Teilnehmerinnen teilen (d.h. 29,- Euro für max. 5 Personen, bzw. bei einer für das Ticket ungünstigen Personenzahl erhöht sich der anteilige Preis entsprechend). Wenn eine von euch eine Berliner AB/ABC-Monatskarte hat und/oder eine Bahncard, wäre es schön, mir Bescheid zu sagen und diese ggf. mitzubringen. Das ist wichtig für die Planung, falls es mit den Brandenburgtickets schlecht aufgeht.
Teilnahmegebühr: 15,- Euro
Bitte meldet euch bis spätestens Samstag, den 23. Februar, 16 Uhr verbindlich * an, wenn ihr mitkommen möchtet.
Ich freue mich auf euch! Viele Grüße Claudia
Bitte nicht vergessen: * mit der Anmeldung wird die Teilnahmegebühr fällig. Kann der Platz im Falle einer Absage an eine andere Teilnehmerin weitergegeben werden, entfällt die Gebühr selbstverständlich. * * Hinweis: Mit der Anmeldung nimmt die Teilnehmerin zur Kenntnis und stimmt gleichzeitig zu, dass sie über die Veranstalterin Marmotte Wanderreisen, Claudia Hoffmann nicht unfallversichert ist. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko der Teilnehmerin. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Schäden (sowohl materieller als auch immaterieller Art) aufgrund von Unfällen, sonstigen Schadensereignissen oder Unregelmäßigkeiten, die sich im Rahmen der Wanderung ergeben, sofern diese nicht auf grob fahrlässige und vorsätzliche Handlungen der Wanderleiterin zurückzuführen sind.
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