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Durch das Dorchetal bei Neuzelle
Liebe Wanderfrauen, am Sonntag, den 23. November möchte ich euch eine schöne Wanderung in Wir erkunden eine für viele wahrscheinlich eher neue Gegend. Die Wanderung beginnt in Neuzelle, bekannt vor allem durch sein barockes Zisterzienserkloster und seine Klosterbrauerei. Über Feldwege wandern wir zum Dorchetal hin und folgen diesem, vorbei an der Schwerzkoer Mühle Frisch gestärkt laufen wir weiter zum Gallensee und von dort zum kleinen Ort Bomsdorf. Der Rückweg nach Neuzelle führt am Hutberg vorbei mit Blick über die weite Landschaft und bevor wir wieder den Bahnhof erreichen, sehen wir nochmal das hübsche Kloster mit seinem Klosterteich. Leider gibt es die Einkehr im schönen Gutshaus in Bomsdorf nicht mehr. So machen wir einfach nochmal ein schönes Picknick. Es ist eine schöne Abwechslung aus Feld-, Wiesen,- und Waldwegen.
Anreise: RE 1 - Zug Richtung Frankfurt (Oder)
Treffpunkt: Fahrkarten!! Wir fahren mit Brandenburgtickets. Die Fahrtkosten werden wir unter den beteiligten Teilnehmerinnen teilen (d.h. 35,- Euro für max. 5 Personen, bzw. bei einer für das Ticket ungünstigen Personenzahl erhöht sich der anteilige Preis entsprechend).
Teilnahmegebühr: 23,- Euro
Bitte meldet Euch bis spätestens Samstag, den 22. November, 14 Uhr verbindlich * an, wenn ihr mitkommen möchtet. Nach der Anmeldung bekommt ihr eine Anmeldebestätigung.** Viele Grüße. Ich freue mich auf euch! Claudia
Bitte nicht vergessen: * mit der Anmeldung wird die Teilnahmegebühr fällig. Kann der Platz im Falle einer Absage an eine andere Teilnehmerin weitergegeben werden, entfällt die Gebühr selbstverständlich. Hinweis: Mit der Anmeldung nimmt die Teilnehmerin zur Kenntnis und stimmt gleichzeitig zu, dass sie über die Veranstalterin Marmotte Wanderreisen, Claudia Hoffmann nicht unfallversichert ist. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko der Teilnehmerin. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Schäden (sowohl materieller als auch immaterieller Art) aufgrund von Unfällen, sonstigen Schadensereignissen oder Unregelmäßigkeiten, die sich im Rahmen der Wanderung ergeben, sofern diese nicht auf grob fahrlässige und vorsätzliche Handlungen der Wanderleiterin zurückzuführen sind.
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